Vertraulichkeits- und beschränkte Nutzungsvereinbarung (NDA)
Stand · de-v1.1-2026-08-08
PDF herunterladen (verbindliche Fassung)NEUROSPINE SEMINAR
VERTRAULICHKEITS- UND BESCHRÄNKTE NUTZUNGSVEREINBARUNG
(Confidentiality and Limited Use Agreement)
Version: 2026-08-08 / DE v1.1
Seminar: NeuroSPINE Level 1
Datum: 25.09.2026 – 27.09.2026
Ort: Wien, Österreich
VERTRAGSPARTEIEN
Veranstalter / offenlegende Partei: Florian Schöning, Einzelunternehmer, handelnd unter „Physiotherapie & Heilpraxis im Gesundheitszentrum“, Nordstraße 8, 37603 Holzminden, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“).
Teilnehmer / empfangende Partei: die im Rahmen der Seminarbuchung benannte natürliche Person (nachfolgend „Teilnehmer“).
Mitwirkende Dozenten, Entwickler oder sonstige Rechteinhaber können eigene Inhalte, Materialien oder nicht öffentliche Informationen in das Seminar einbringen. Sie werden allein durch ihre Mitwirkung nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung. Vertragliche Ansprüche aus dieser Vereinbarung stehen dem Veranstalter zu. Eigene gesetzliche oder gesondert vereinbarte Rechte Dritter bleiben unberührt.
1. ZWECK UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Zweck dieser Vereinbarung ist der Schutz nicht öffentlicher, seminarbezogener Informationen, des geschützten NeuroSPINE Know-hows, der Lehr- und Schulungsmaterialien sowie der im Seminar bekannt werdenden Patienteninformationen. Zugleich soll der Teilnehmer das im Seminar rechtmäßig Erlernte im Rahmen seiner eigenen beruflichen Tätigkeit anwenden können.
1.2 „Materialien“ sind insbesondere Skripte, Handouts, Präsentationen, Folien, Grafiken, Abbildungen, Fotografien, Videos, Audioinhalte, Checklisten, Formulare, Bewertungs- und Entscheidungshilfen, Fallmaterialien, digitale Dateien, Kursplattform-Inhalte und sonstige vom Veranstalter oder mit dessen Zustimmung im Seminar bereitgestellte Lehr- und Schulungsunterlagen.
1.3 „Geschütztes Know-how“ sind konkrete, nicht öffentlich freigegebene seminarbezogene Informationen, die über allgemein zugängliches Fachwissen hinausgehen. Dazu gehören insbesondere diagnostische und therapeutische Abläufe, Sequenzen und Kombinationen, Auswahl- und Entscheidungskriterien, Entscheidungslogiken, Parameter, praktische Demonstrationen, Hands-on-Techniken, Show-how, seminar-spezifische Interpretations- und Anwendungshinweise sowie die konkrete Verknüpfung einzelner Schritte zu einem NeuroSPINE Vorgehensmodell.
Als Geschütztes Know-how gelten die vorgenannten Inhalte, soweit sie nach Art, Inhalt oder den Umständen der Offenlegung erkennbar nicht für eine Weitergabe an Außenstehende bestimmt sind. Eine gesonderte Kennzeichnung jedes einzelnen gesprochenen, demonstrierten oder gezeigten Inhalts als „vertraulich“ ist nicht erforderlich.
1.4 „Vertrauliche Informationen“ sind: a) Geschütztes Know-how; b) nicht öffentlich freigegebene Materialien oder Teile davon; c) Informationen über Demonstrationspatienten, insbesondere Identität, Anamnese, Befunde, Diagnosen, Bilder, Videos, Tonaufnahmen und sonstige Gesundheits- oder Falldaten; d) nicht öffentliche Informationen über Seminaraufbau, interne Ausbildungskonzepte, Lizenzmodelle, Preisgestaltung, Kooperationspartner, potenzielle Lizenznehmer, zukünftige Seminarstandorte, interne Entwicklungsprojekte sowie noch nicht veröffentlichte geschäftliche oder fachliche Konzepte; und e) vertrauliche Informationen Dritter, die dem Teilnehmer im Rahmen des Seminars rechtmäßig zugänglich gemacht werden.
1.5 Die Vertraulichkeit entfällt nicht allein dadurch, dass der Teilnehmer eine Information erinnert, verinnerlicht oder ohne unmittelbare Einsichtnahme in Materialien wiedergeben kann.
Nicht von dieser Vereinbarung monopolisiert werden hingegen das bereits vor Seminarbeginn vorhandene Fachwissen des Teilnehmers, allgemein zugängliches berufliches oder wissenschaftliches Wissen, allgemeine berufliche Fähigkeiten sowie eigenständig und ohne Nutzung Vertraulicher Informationen entwickelte Kenntnisse oder Methoden.
2. AUSNAHMEN UND GESETZLICH ZULÄSSIGE OFFENLEGUNGEN
2.1 Die Pflichten dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen, die a) dem Teilnehmer bereits vor ihrer Offenlegung rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren; b) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Rechtspflichten allgemein öffentlich bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind oder werden; c) vom Teilnehmer unabhängig und ohne Nutzung Vertraulicher Informationen entwickelt wurden; d) dem Teilnehmer von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden; oder e) aufgrund zwingenden Rechts, einer vollziehbaren behördlichen Anordnung oder einer verbindlichen gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden dürfen oder müssen.
2.2 Soweit rechtlich zulässig und zumutbar, informiert der Teilnehmer den Veranstalter vor einer Offenlegung nach Ziffer 2.1 e) und beschränkt die Offenlegung auf das rechtlich erforderliche Maß.
2.3 Gesetzlich geschützte Offenlegungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, insbesondere solche, die nach zwingendem Recht nicht vertraglich ausgeschlossen werden dürfen, bleiben unberührt.
2.4 Soweit dies zur Wahrnehmung oder Prüfung eigener Rechte erforderlich ist, darf der Teilnehmer Vertrauliche Informationen gegenüber Rechtsanwälten oder sonstigen kraft Gesetzes oder Berufsrechts zur Verschwiegenheit verpflichteten professionellen Beratern offenlegen. Die Offenlegung ist auf das hierfür erforderliche Maß zu beschränken.
3. ERLAUBTE NUTZUNG
3.1 Der Teilnehmer darf die im Seminar erworbenen Kenntnisse und Techniken im Rahmen seiner eigenen beruflichen Patientenversorgung und Behandlungstätigkeit anwenden. Die Anwendung erfolgt eigenverantwortlich innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen, berufsrechtlichen und fachlichen Grenzen sowie der persönlichen Qualifikation des Teilnehmers.
3.2 Dem Teilnehmer ausdrücklich zur persönlichen Nachbereitung überlassene Materialien dürfen für das eigene Lernen und als persönliche fachliche Referenz genutzt und auf eigenen oder dienstlich zugewiesenen, angemessen gesicherten Geräten gespeichert werden. Dieses Nutzungsrecht ist persönlich, nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
3.3 Der Teilnehmer darf seine Teilnahme am konkret besuchten NeuroSPINE Seminar wahrheitsgemäß angeben und öffentlich freigegebene oder allgemein bekannte Inhalte in eigenen Worten fachlich diskutieren.
3.4 Ein fachlicher Austausch mit Kollegen ist zulässig, soweit dabei keine Vertraulichen Informationen offengelegt, keine Materialien weitergegeben und keine nicht öffentlichen NeuroSPINE Abläufe, Sequenzen, Kombinationen oder Entscheidungslogiken so vermittelt werden, dass ein Dritter sie ohne entsprechende Seminarteilnahme nachvollziehen oder praktisch umsetzen kann.
3.5 Wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen sind zulässig, soweit sie keine Vertraulichen Informationen, nicht freigegebenen Materialien oder personenbeziehbaren Patientendaten enthalten. Für die Wiedergabe nicht öffentlicher, seminar-spezifischer Inhalte, Materialien, Abbildungen, Tabellen, Videos, Fallinhalte, Abläufe oder Entscheidungssystematiken ist vorab die Zustimmung des Veranstalters in Textform und, soweit erforderlich, die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
4. GEHEIMHALTUNG UND SCHUTZMASSNAHMEN
4.1 Der Teilnehmer behandelt Vertrauliche Informationen vertraulich und verwendet sie nur in dem durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubten Umfang.
4.2 Der Teilnehmer darf Vertrauliche Informationen oder Materialien weder unmittelbar noch mittelbar unbefugten Dritten zugänglich machen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Weitergabe mündlich, schriftlich, digital, bildlich, durch praktische Demonstration oder in sonstiger Form erfolgt.
4.3 Materialien und Zugangsdaten zu digitalen Kursbereichen sind gegen unbefugten Zugriff angemessen zu sichern. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben oder gemeinsam mit Dritten genutzt werden. Vertraulichkeitsvermerke, Urheber- oder Copyright-Hinweise, Wasserzeichen, Teilnehmerkennungen oder vergleichbare Schutz- und Herkunftskennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
4.4 Erlangt der Teilnehmer Kenntnis von Verlust, versehentlicher Weitergabe, unbefugtem Zugriff oder einer sonstigen nicht erlaubten Nutzung Vertraulicher Informationen, informiert er den Veranstalter unverzüglich und wirkt in angemessenem Umfang daran mit, weitere Offenlegungen oder Schäden zu begrenzen.
5. UNTERSAGTE LEHR-, WEITERGABE- UND VERWERTUNGSFORMEN
5.1 Ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform darf der Teilnehmer Materialien oder Geschütztes Know-how nicht verwenden, um Dritte auszubilden, anzuleiten, zu schulen oder ihnen die geschützten Inhalte praktisch zu vermitteln. Dies gilt unabhängig von Bezeichnung, Format, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort sowie davon, ob die Vermittlung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Erfasst sind insbesondere Kurse, Workshops, Seminare, Webinare, Onlinekurse, Vorträge mit Anleitungscharakter, Mentoring-, Coaching-, Supervisions- oder interne Schulungsformate, soweit darin Geschütztes Know-how vermittelt wird.
5.2 Der Teilnehmer darf ohne vorherige Zustimmung in Textform insbesondere nicht: a) Materialien über die nach Ziffer 3.2 ausdrücklich erlaubte persönliche Nutzung hinaus ganz oder in wesentlichen Teilen kopieren, vervielfältigen, veröffentlichen, verbreiten, verkaufen, vermieten, lizenzieren oder Dritten sonst zugänglich machen; b) aus Materialien oder Geschütztem Know-how eigene Schulungsunterlagen, Lehrvideos, Onlineinhalte oder sonstige Lehrprodukte erstellen, wenn dadurch nicht öffentliche NeuroSPINE Inhalte übernommen oder rekonstruierbar gemacht werden; c) nicht öffentliche NeuroSPINE Abläufe, Sequenzen, Kombinationen, Auswahlkriterien oder Entscheidungslogiken so offenlegen oder vermitteln, dass ein fachlich qualifizierter Dritter wesentliche Teile davon ohne Teilnahme am entsprechenden Seminar nachvollziehen und praktisch anwenden kann; d) Materialien oder Geschütztes Know-how als eigenes Originalwerk oder als eigene proprietäre Methode ausgeben; oder e) Dritten Zugriff auf geschützte digitale Kursbereiche oder persönliche Teilnehmerzugänge verschaffen.
5.3 Die Anwendung des im Seminar Erlernten im Rahmen der eigenen beruflichen Behandlungstätigkeit bleibt ausdrücklich zulässig. Diese Vereinbarung ist kein allgemeines Wettbewerbsverbot und untersagt dem Teilnehmer nicht, allgemeines Fachwissen, öffentlich bekannte Inhalte oder unabhängig entwickelte eigene Methoden zu lehren oder anzuwenden, sofern dabei keine Materialien, kein Geschütztes Know-how und keine irreführende NeuroSPINE Kennzeichnung verwendet werden.
5.4 Wer NeuroSPINE Inhalte, Geschütztes Know-how, Materialien oder NeuroSPINE Kennzeichnungen in einer eigenen Lehr-, Ausbildungs- oder Zertifizierungstätigkeit verwenden möchte, benötigt dafür eine gesonderte Vereinbarung mit dem Veranstalter und, soweit erforderlich, weiteren Rechteinhabern. Aus der Teilnahme am Seminar entsteht kein Anspruch auf eine Lehrberechtigung, Lizenz, Partnerschaft oder Zertifizierung.
6. FOTO-, VIDEO-, AUDIO-, BILDSCHIRM- UND KI-AUFZEICHNUNGEN
6.1 Während Vorträgen, Demonstrationen, praktischen Übungseinheiten und sonstigen nicht ausdrücklich zur Aufnahme freigegebenen Seminarteilen ist es untersagt, Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, Screenshots, Bildschirmaufnahmen oder Livestreams anzufertigen.
6.2 Ebenso untersagt ist ohne vorherige Freigabe in Textform die automatisierte Aufzeichnung, Transkription oder Verarbeitung von Vertraulichen Informationen oder Materialien durch von Dritten betriebene KI-, Meeting-, Transkriptions-, Übersetzungs- oder vergleichbare digitale Dienste.
6.3 Vertrauliche Informationen und Materialien dürfen ohne vorherige Freigabe in Textform nicht in öffentlich zugängliche Plattformen, soziale Medien, öffentliche oder geteilte Cloudbereiche oder von Dritten betriebene generative KI-Systeme eingegeben, hochgeladen oder dort verarbeitet werden.
6.4 Eine ausdrückliche Freigabe für einen bestimmten Inhalt, Zeitraum oder Seminarabschnitt gilt ausschließlich für diesen konkreten Umfang und stellt keine allgemeine Aufnahme- oder Veröffentlichungsfreigabe dar.
6.5 Aufnahmen allgemeiner Seminar- oder Gruppensituationen außerhalb geschützter Lehrinhalte dürfen nur in ausdrücklich freigegebenen Situationen und unter Beachtung der Rechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen angefertigt und verwendet werden.
7. PATIENTENDEMONSTRATIONEN UND PATIENTENDATEN
7.1 Sämtliche Informationen über Demonstrationspatienten sind streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere Identität, Stimme, äußere Merkmale, Krankengeschichte, Diagnosen, Befunde, Untersuchungsergebnisse, Behandlungsverläufe, Bilder, Videos sowie sonstige Informationen, durch die ein Patient unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden kann.
7.2 Patientendemonstrationen dürfen vom Teilnehmer nicht fotografiert, gefilmt, auf Ton aufgenommen, gestreamt, automatisiert transkribiert oder in sonstiger Weise digital aufgezeichnet werden.
7.3 Der Teilnehmer fertigt keine Notizen an, die eine unmittelbare oder mittelbare Zuordnung zu einem konkreten Demonstrationspatienten ermöglichen. Zulässig sind allgemeine fachliche Lernnotizen, die keinen Rückschluss auf die Identität eines konkreten Demonstrationspatienten zulassen.
7.4 Eine vom Veranstalter oder einem behandelnden bzw. verantwortlichen Arzt eingeholte Einwilligung eines Patienten zur Durchführung oder veranstalterseitigen Aufzeichnung einer Demonstration berechtigt den Teilnehmer nicht zu eigenen Aufnahmen, Kopien, Veröffentlichungen oder sonstigen Verarbeitungen.
7.5 Eine ausnahmsweise Aufnahme oder sonstige Verarbeitung durch einen Teilnehmer ist nur aufgrund einer gesonderten, für den konkreten Zweck erteilten Freigabe des Veranstalters in Textform und einer hierfür ausreichenden Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung des betroffenen Patienten zulässig. Eine solche Ausnahme folgt nicht aus dieser Vereinbarung.
7.6 Weitergehende gesetzliche, datenschutzrechtliche oder berufsrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
8. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
8.1 Soweit an Materialien oder Kennzeichnungen Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Datenbank-, Leistungsschutz- oder sonstige Schutzrechte bestehen, verbleiben diese beim jeweiligen Rechteinhaber.
8.2 Durch die Seminarteilnahme werden dem Teilnehmer keine Eigentums-, Miturheber-, Marken-, Lehr-, Lizenz- oder sonstigen ausschließlichen Rechte an NeuroSPINE, den Materialien oder dem Geschützten Know-how übertragen.
8.3 An ausdrücklich zur persönlichen Nachbereitung überlassenen Materialien erhält der Teilnehmer ausschließlich das in Ziffer 3.2 beschriebene beschränkte Nutzungsrecht.
8.4 Diese Vereinbarung überträgt dem Veranstalter keine Rechte an Werken, Methoden oder sonstigen Arbeitsergebnissen, die der Teilnehmer unabhängig und ohne Nutzung Vertraulicher Informationen eigenständig entwickelt. Die Nutzung von Vertraulichen Informationen oder Geschütztem Know-how bleibt jedoch auch im Zusammenhang mit eigenen Weiterentwicklungen an die Beschränkungen dieser Vereinbarung gebunden.
8.5 Diese Vereinbarung regelt ausschließlich die Pflichten des Teilnehmers im Zusammenhang mit den ihm zugänglich gemachten Informationen und Materialien. Sie trifft keine Aussage über interne Rechtezuordnungen zwischen dem Veranstalter, Dozenten, Entwicklern oder sonstigen Rechteinhabern.
9. NEUROSPINE BEZEICHNUNG, LOGO UND ÖFFENTLICHE DARSTELLUNG
9.1 Der Teilnehmer darf wahrheitsgemäß angeben, dass er an dem konkret bezeichneten NeuroSPINE Seminar teilgenommen hat. Die Bezeichnung „absolviert“ darf verwendet werden, wenn die für das Seminar vorgesehenen Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt wurden.
9.2 Bezeichnungen wie „zertifiziert“, „Certified NeuroSPINE Practitioner“, „NeuroSPINE Trainer“, „NeuroSPINE Instructor“, „NeuroSPINE Partner“, „NeuroSPINE Zentrum“ oder inhaltlich vergleichbare Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn hierfür eine entsprechende ausdrückliche Autorisierung oder Zertifizierung erteilt wurde.
9.3 Ohne gesonderte Zustimmung darf der Teilnehmer die Bezeichnung NeuroSPINE, zugehörige Logos, Seminarbezeichnungen oder sonstige NeuroSPINE Kennzeichnungen nicht als Bezeichnung oder kennzeichnenden Bestandteil eines eigenen Kurses, Ausbildungsprogramms, Zertifikats, Unternehmensbereichs, Zentrums, einer Domain, eines Social-Media-Accounts oder vergleichbarer Angebote verwenden und nicht den Eindruck einer offiziellen Partnerschaft, Lizenzierung, Zertifizierung oder Lehrberechtigung erwecken.
10. DAUER UND NACHWIRKUNG
10.1 Diese Vereinbarung gilt ab ihrer wirksamen Einbeziehung bzw. Annahme und erfasst die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem bezeichneten Seminar zugänglich gemachten Vertraulichen Informationen.
10.2 Für Informationen, die die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen, gelten die Geheimhaltungs- und Nutzungsbeschränkungen solange fort, wie die betreffende Information nicht ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Rechtspflichten allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich geworden ist und die Voraussetzungen für ihren Schutz fortbestehen.
10.3 Für sonstige Vertrauliche Informationen, die weder unter Ziffer 10.2 fallen noch Patientendaten sind, gelten die Geheimhaltungspflichten für fünf (5) Jahre ab dem letzten Seminartag.
10.4 Die vertragliche Geheimhaltungspflicht hinsichtlich identifizierbarer oder personenbeziehbarer Informationen über Demonstrationspatienten gilt zeitlich unbefristet. Gesetzlich zulässige oder vorgeschriebene Offenlegungen bleiben unberührt.
10.5 Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig geschützter Materialien und Kennzeichnungen gelten unabhängig von der Geheimhaltungsdauer im Umfang und für die Dauer der jeweils bestehenden Schutzrechte fort.
10.6 Wird eine Information durch den Veranstalter oder den hierzu berechtigten Rechteinhaber rechtmäßig und allgemein öffentlich zugänglich gemacht, endet die vertragliche Geheimhaltungspflicht insoweit. Bestehende Schutz- und Nutzungsrechte an Materialien und Kennzeichnungen bleiben hiervon unberührt.
11. LÖSCHUNG, HERAUSGABE UND UMGANG MIT UNZULÄSSIGEN KOPIEN
11.1 Unzulässig erstellte, erlangte oder weitergegebene Kopien, Aufzeichnungen, Dateien, Transkriptionen oder sonstige Vervielfältigungen sind auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zu löschen, zu vernichten oder – soweit sachgerecht – herauszugeben.
11.2 Rechtmäßig zur persönlichen Nachbereitung überlassene Originalmaterialien oder zulässige persönliche Kopien sind von Ziffer 11.1 nicht erfasst, solange sie im Rahmen dieser Vereinbarung genutzt werden.
11.3 Soweit eine vollständige Löschung aus technischen oder zwingenden gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen verbleibende Sicherungs- oder Archivkopien nicht aktiv genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden und unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung.
12. RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN
12.1 Bei einem tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen diese Vereinbarung hat der Teilnehmer die vertragswidrige Nutzung oder Offenlegung unverzüglich zu beenden und zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Beeinträchtigungen zu treffen.
12.2 Der Veranstalter kann bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Unterlassung, Beseitigung, Löschung oder Herausgabe unzulässiger Kopien und Aufzeichnungen, Auskunft sowie Schadensersatz verlangen und gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.
12.3 Eigene gesetzliche Ansprüche sonstiger Rechteinhaber oder betroffener Personen, insbesondere von Patienten, bleiben unberührt.
12.4 Eine pauschale Vertragsstrafe wird durch diese Vereinbarung nicht vereinbart.
13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
13.2 Die Rechtswahl nach Ziffer 13.1 lässt zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt, die nach den anwendbaren Vorschriften des internationalen Privatrechts nicht wirksam abbedungen werden können, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften.
13.3 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wirksam zulässig ist, wird für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Holzminden, Deutschland, als Gerichtsstand vereinbart. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, EINBEZIEHUNG UND ANNAHME
14.1 Diese Vereinbarung ergänzt die jeweiligen Seminar-, Buchungs- und Teilnahmebedingungen. Bei Widersprüchen zu diesen Bedingungen geht diese Vereinbarung ausschließlich hinsichtlich der Vertraulichkeit und der hierin geregelten Nutzung geschützter Seminarinhalte vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.
14.2 Zustimmungen, Freigaben und sonstige Erklärungen, für die diese Vereinbarung Textform vorsieht, können insbesondere per E-Mail oder über ein dokumentierbares elektronisches Buchungssystem erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist.
14.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Der gesetzliche Vorrang individuell getroffener Abreden bleibt unberührt.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
14.5 Diese Vereinbarung wird dem Teilnehmer grundsätzlich vor Abschluss der Seminarbuchung in der jeweils geltenden Versionsfassung zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, den vollständigen Text einzusehen und dauerhaft zu speichern. Durch ausdrückliche Zustimmung im Buchungsprozess wird diese Vereinbarung Bestandteil des Seminarvertrags. Bei Sammel-, Gruppen- oder Arbeitgeberbuchungen muss jeder tatsächlich teilnehmende Teilnehmer diese Vereinbarung persönlich akzeptieren; die Buchung oder Zustimmung durch den Arbeitgeber, eine Praxis, Klinik oder sonstige dritte Stelle ersetzt die persönliche Annahme nicht. Erfolgt eine Buchung ausnahmsweise auf einem anderen Weg, ist diese Vereinbarung vor dem erstmaligen Zugang zu Vertraulichen Informationen als gesonderte Vereinbarung ausdrücklich anzunehmen.
14.6 Eine zusätzliche handschriftliche oder elektronische Bestätigung beim Check-in kann der Dokumentation der bereits akzeptierten Vertragsfassung dienen; sie ersetzt nicht die nach Ziffer 14.5 vorgesehene vorherige Einbeziehung bzw. gesonderte Annahme.
14.7 Maßgeblich ist die dem Teilnehmer bei Annahme dieser Vereinbarung bereitgestellte Versionsfassung.